Frage
Wir haben bei uns einen Gebetsrufer, auf den sich die Menschen beim Gebetsruf zum Abendgebet zu Beginn des Sonnenuntergangs verlassen. Darf dieser Gebetsrufer nun zuerst sein Fasten brechen und dann den Gebetsruf durchführen oder muss er zuerst den Gebetsruf durchführen, da sich die Menschen darin auf ihn verlassen, und darf er danach essen?
Antwort
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Generell ist die Zeit des Fastenbrechens, wenn die Sonne mit ziemlicher Sicherheit untergeht. Der Fastende darf hierbei dem aufrichtigen Gebetsrufer, der die Zeiten kennt, folgen. Demzufolge ist es gestattet, sich auf den Gebetsrufer, wenn er diese Bedingungen erfüllt, in Bezug auf den Eintritt der Zeit und das Brechen des Fastens zu verlassen. Und da das unverzügliche Brechen des Fastens Sunna ist, gehen wir davon aus, dass es hinsichtlich des Gebetsrufers besser ist, vor dem Gebetsruf sein Fasten zu brechen, um damit der Sunna zu folgen. Er sollte sein Fastenbrechen nicht hinauszögern, um das der anderen zu beschleunigen, weil die Bevorzugung anderer auf eigene Kosten von einigen Gelehrten als verwerflich und von anderen wiederum als gestattet angesehen wird.
Der Gebetsrufer könnte sein Fasten mit kleinen, leichten Dingen, wie ein paar Datteln, brechen und dann den Gebetsruf durchführen. Auf diese Weise erfüllt er beide Gesichtspunkte auf die beste Weise.
Und Allâh weiß es am besten.
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