Frage
Ein  Mann führte eine Umra durch. Kann er sich im selben Jahr zum Haddsch  begeben? Natürlich ist die Antwort, dass er nicht reisen kann, aber  warum nicht?
Antwort
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Der  Mann, der die Umra vollzog, darf im gleichen Jahr den Haddsch  durchführen, wenn er dies vermag. Hierüber gibt es unter den Gelehrten  keine Meinungsverschiedenheiten, vielmehr muss er sogar den Haddsch in  dem Jahr, in dem er es konnte, vollziehen und er darf ihn nicht  aufschieben, da man den Haddsch nach der Rechtsmeinung der überwiegenden  Mehrheit der Gelehrten sofort verrichten muss. Es ist erwünscht, dass  der Pilger die Haddsch-Form des Tamattu’ wählt, also eine Umra während  der Haddsch-Monate verrichtet, dann den Ihrâm beendet und noch im selben  Jahr in den Weihezustand des Haddsch eintritt. Der Prophet möge Allah  ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte nämlich: „Die  Umra ist nunmehr mit dem Haddsch verbunden bis zum Tag der  Auferstehung.“ Überliefert von Muslim.
Der  Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken  verrichtete die Haddsch-Form namens Qirân, ordnete jedoch seinen  Gefährten an, die Form des Tamattu’ zu verrichten. So führten die  meisten Gefährten die Umra und den Haddsch in einem Jahr durch. Wie  kommst du dann darauf, die Antwort sei "nein"?
Auch  ist die Wiederholung der Umra innerhalb eines Jahres erlaubt und das  ist die Meinung der überwiegenden Mehrheit der Gelehrten.
Und Allâh weiß es am besten.
		 
		
		
		
					          
			          
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