Frage
In  Bezug auf die Buße des Geschlechtsaktes tagsüber im Ramadân: Zählt das  Fasten der restlichen Tage von Ramadân zu den 60 Tagen, die als Buße  auferlegt sind, oder darf man erst nach Ramadân mit der Buße beginnen?
Antwort 
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
 
Die  Buße für den Geschlechtsakt am Tage von Ramadân wurde vom Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken in einem von  Al-Buchârî und Muslim überlieferten Hadîth verdeutlicht, in dem Abû  Huraira möge Allah mit ihm zufrieden sein sagt: "Als wir beim Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken saßen, kam  ein Mann und sagte: «O Gesandter Allâhs, ich bin ruiniert!» Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken fragte: «Was  ist mit dir?» Er antwortete: «Ich habe mit meiner Frau während des  Fastens geschlafen.» Da fragte der Prophet möge Allah ihn in Ehren  halten und ihm Wohlergehen schenken : «Hast du einen Sklaven, den du  freilassen kannst?» Er erwiderte: «Nein!» Da fragte der Prophet möge  Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken : «Kannst du dann  zwei Monate hintereinander fasten?» Er sagte: «Nein!» Da fragte der  Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken :  «Hast du etwas, womit du sechzig Bedürftige speisen kannst?» ..."
 
Es  ist nicht gestattet, die Buße des Fastens in den Tagen des Ramadân zu  vollziehen, da diese Zeit für das ursprüngliche obligatorische  Ramadân-Fasten vorgesehen ist. 
 
Derjenige,  der eine Buße entrichten muss, sollte dies so schnell wie möglich nach  Vollendung des Ramadân vollziehen, jedoch nicht im Ramadân, es sei denn,  es handelt sich um die Speisung von Bedürftigen oder die Freilassung  von Sklaven.
 
 
Und Allâh weiß es am besten.
		 
		
		
		
					          
			          
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