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Zu wissen Allah
  
  

   

Frage

Zieht das Untersagen, Zwiebel und Knoblauch vor dem Betreten einer Moschee zu essen, ein Verbot nach sich? Ist es jemandem, der es gegessen hat, nicht erlaubt, die Moschee zu betreten? Und wenn der Mund durch Zahnbürste und Zahnpasta nach dem Essen von Zwiebel und Knoblauch gereinigt wird, ist das Verbot dann hinfällig?

Antwort

 

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Die meisten Gelehrten sind der Meinung, dass dieses Untersagen die dem Erlaubten nähere Missbilligung bedeutet, denn es gilt als Schutz der Moschee vor etwas Abscheulichem und Abwehr von Unannehmlichkeiten gegenüber den Betenden und den Engeln. Die Engel stört dasselbe, was die Menschen stört. Einige andere Gelehrte meinen jedoch, dass das Untersagen das Verbot bedeutet. Das ist die wahrscheinlichere Meinung. Der Beweis dafür ist die Überlieferung von Muslim in seinem Werk authentischer Hadîthe, dass ´Umar ibn Al-Chattâb möge Allah mit ihm zufrieden sein sagte: "Ich sah, dass der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken , wenn er bei jemandem diesen Geruch bemerkte, ihn bis zum Friedhof Al-Baqî' hinausgehen ließ."

 

Dies wird noch klarer durch die offenbare Bedeutung des prophetischen Untersagens, dessen Ursprung das Verbot ist. Zu den zeitgenössischen Gelehrten, die diese Meinung vertraten, gehört der Gelehrte Ibn Bâz, Allah   erbarme sich seiner .

 

Demnach ist es dem, der dieses oder etwas Ähnliches, was bei ihm einen schlechten Geruch hervorruft, gegessen hat, nicht erlaubt, eine Moschee zu betreten. Der Gelehrte An-Nawawî sagt in seinem Kommentar zum zitierten Hadîth: "Das ist eine klare Untersagung, dass der, der Knoblauch und Ähnliches gegessen hat, keine Moschee betreten darf. Das ist die Meinung der meisten Gelehrten, außer der von Al-Qâdî, der von der Meinung einiger berichtete, dass das Untersagen sich nur auf die Moschee des Propheten möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken beschränke." Zitatende.

 

Das Verbot wird durch die Entfernung des Verbotenen aufgehoben, nämlich den unangenehmen Geruch. Wenn dieser unangenehme Geruch durch irgendein Mittel entfernt wird, so ist das Betreten der Moschee erlaubt und das Verbot aufgehoben. Meistens kann dieser Geruch durch die Verwendung von Zahnbürste und Zahnpasta nicht entfernt werden, denn seine Quelle ist der Magen und nicht der Mund, wie dies verschiedene Gelehrten erklärt haben, wie Ibn Al-Qayyim.

 

Allâh weiß es am besten




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