Frage
Was  sagt der Islâm dazu, dass der Staat den Landwirten Land, Ausrüstung und  Geld zur Verfügung stellt, und zwar unter der Bezeichnung  „Unterstützung der Landwirtschaft und Förderung durch den Ackerbau“?  Danach verkauft dieser Landwirt diesen Boden und die Ausrüstung.
Möge Allâh es euch mit dem Besten vergelten!
Antwort
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Falls  der Staat seinen Bürgern eine Sache als Geschenk überreicht und keine  Bedingungen daran knüpft, darf man dieses Geschenk frei benutzen, und  zwar entweder für sich selbst oder für den Weiterverkauf oder man kann  es auch als Almosen verschenken.
Wenn  der Staat nun aber diese überreichte Ware unter der Voraussetzung  eingegrenzt hat, dass auf die Ware Acht gegeben oder nach einer Frist  wieder zurückgegeben werden muss und der Empfänger diesen Bedingungen  zugestimmt hat, darf er nichts an dieser Ware verändern bzw. verkaufen,  und zwar gemäß der Aussage des Propheten möge Allah ihn in Ehren halten  und ihm Wohlergehen schenken : „Die Muslime müssen sich an ihre  Bedingungen (in den Vereinbarungen) halten, außer es handelt sich um  Bedingungen, die das Erlaubte verbieten und das Verbotene erlauben.“  (At-Tirmidhî und Andere; als authentisch eingestuft)
		 
		
		
		
					          
			          
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