Frage
Im  Jahre 1423 nach islâmischer Zeitrechnung begann ich eine Partnerschaft  mit zwei Freunden in einem Waschsalon (Färberei) für Kleider und jeder  von uns zahlte 65.000. So wartete ich mit ihnen circa ein Jahr auf einen  Gewinn, jedoch kam kein Gewinn aus diesem Waschsalon, nämlich deswegen,  weil die Verwaltung schlecht organisiert und wenig Erfahrung vorhanden  war. Dieser Waschsalon brachte zwar einen guten Gewinn, jedoch mussten  damit Miete, Arbeiter, Geräte, Wartungskosten sowie die Kosten für den  Aufseher bezahlt werden.
Die  Situation war nicht gerade gut für uns. Einer der Partner hatte aber  eine Idee, mit der der zweite Partner einverstanden war, und zwar, dass  man eine Zweigstelle von diesem Waschsalon unter der Voraussetzung  eröffnet, dass jeder so viel dafür investiert wie er kann. So hat jeder  einen bestimmten Betrag ausgegeben (ich habe 6.000 gegeben, der Zweite  gab ungefähr 20.000 und der Dritte circa 15.000). So sollte dieses Geld  aus dem ersten Waschsalon als Tilgung unserer Ausgaben kommen.
Es  kam auch so, dass wir den Betrag aus dem ersten Waschsalon empfingen,  jedoch wurde auch im zweiten Jahr kein Gewinn erreicht. So kamen wir  zusammen, um unsere Lage zu besprechen. Wir beschlossen, dass einer der  Partner aussteigen müsse, da die Gewinne nicht für drei Personen  reichen. Darauf stieg ich mit meinem Startkapital (65.000) aus. Ich  redete mit einem der Partner und sagte, dass  ich aber noch Geld aus der  Zweigstelle habe. Er meinte nur, ich solle ihm etwas Zeit geben.
 
Auf  diese Weise verging das Jahr und sie besitzen nun vier Waschsalons und  ein Auto. Ich fühle mich betrogen. Habe ich das Recht, etwas von ihnen  zurückzufordern?
Antwort
 
Der Lobpreis ist Allahs! Möge Allah Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Die  Partnerschaft im Islâm basiert auf Gerechtigkeit und zwar, dass Verlust  und Gewinn jeweils nach dem Startkapital unter den Partnern verteilt  wird oder dass man sich auf einen Gewinn einigt. Im Buch „Al-Furû´“  steht: "Der Gewinn wird gemäß der Vereinbarung verteilt, selbst wenn  sich die Beträge unterscheiden … der Verlust auch nach dem  Startkapital."
Wenn nun einer der Geschäftspartner aussteigen möchte, so muss er Folgendes beachten:
 
Wenn  es Gewinn gab, dann nimmt er sein Startkapital plus den Gewinn. Wenn es  keinen Gewinn gab, so nimmt er nur das Startkapital. Wenn ein Verlust  vorhanden ist, so verringert dieser Verlust sein Startkapital, gemäß dem  Anteil, mit dem er die Partnerschaft begonnen hat.
 
Es  geht aber nicht, dass in der Partnerschaft einem der Partner sein  Startkapital garantiert wird. So steht dem Fragesteller beim Verlassen  der Partnerschaft sein Startkapital zu, solange es keinen Verlust bei  der Partnerschaft gab. Ihm steht ebenso ein Gewinn zu (also plus dem  Startkapital, falls er vorhanden ist).
Seine  Gefühle, dass er sich betrogen fühlt sind falsch, da er die  Partnerschaft verlassen hat, bevor sich die Lage verbessert hat.  Außerdem hat er die Partnerschaft von sich selbst beendet. Es ist ihm  erlaubt, dass er sein Recht von den beiden Partnern fordert, da jener,  der noch ein Recht einzufordern hat, dies auch geltend machen soll.
 
Und Allah weiß es am besten.