Frage
Vor  einigen Jahren starb mein Vater, wobei er zwei Söhne und eine Tochter  hinterließ. Mein Vater hatte drei Brüder, von denen schon zwei gestorben  sind. Seine Schwester ist auch bereits verstorben. Als er noch am Leben  war, hatte er damit begonnen, ein Haus für uns zu errichten. Dessen  Errichtung vollendete meine Mutter nach seinem Tode. Als wir (meine zwei  Geschwister, meine Mutter und ich) dieses Haus unter uns teilen  wollten, behauptete meine Schwester, sie habe Anspruch darauf, in der  Zukunft eine Etagenwohnung auf das Haus zu bauen.
Sind  die Ansprüche meiner Schwester berechtigt? Oder steht ihr nur der  Anteil des bestehenden Hauses zu? Haben meine Onkel Anspruch auf  Erbteile dieses Hauses? Dieses Haus wollen wir übrigens nicht verkaufen.  Können wir auf die Teilung verzichten, so dass ich mein Erbteil bekomme  und mit meiner Mutter wohne, weil sie sehr alt ist und alleine wohnt?
Vielen Dank!
Antwort
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
 
Und nun zur Frage:
Da  das Grundstück dem Vater gehörte und er die Errichtung des Hauses  begann, sind das Grundstück und das, was er errichtete, als Nachlass zu  betrachten. Dies und alles, was der Vater hinterließ, soll unter den  gesetzlichen Erben, also unter den zwei Söhnen, der Tochter und der  Ehefrau, aufgeteilt werden. Die Onkel bekommen gar nichts davon, da die  Kinder des Verstorbenen vorhanden sind.
Der Nachlass soll folgendermaßen aufgeteilt werden:
Die  Ehefrau bekommt ein Achtel des Nachlasses als qurânisches Erbteil, denn  Allâh sagt: "Habt ihr aber Kinder, dann erhalten sie ein Achtel von  eurer Erbschaft." (Sûra 4:12)
 
Der  ganze Rest steht den Kindern zu, wobei zu beachten ist, dass der Sohn  soviel wie zwei Töchter bekommt, denn Allâh sagt: "Allâh schreibt euch  hinsichtlich eurer Kinder vor: Auf eins männlichen Geschlechts kommt  gleichviel wie auf zwei weiblichen Geschlechts." (Sûra 4:11)
Eurer  Mutter steht zu, was sie an diesem Haus weiter errichtet hat. Vor der  Aufteilung des Nachlasses soll sie dessen Wert bekommen, es sei denn,  dass sie darauf verzichtet. Auf diese Weise sollt ihr den Nachlass eures  Vaters unter euch gerecht aufteilen.
 
Eurer  Schwester steht ein qurânisches Erbteil zu, und zwar am Grundstück, an  dem darauf errichteten Haus und an allem, was der Vater hinterließ.  Falls ihr damit einverstanden wart den Nachlass anders zu teilen, so  gibt es kein Aber, insofern ihr alle volljährig und verständig seid.
Den  Fragesteller möchten wir außerdem darauf hinweisen, dass  Erbschaftsangelegenheiten so heikel sind, dass man sich nicht  ausschließlich auf eine derartige Fatwâ, also per E-Mail, weder  beschränken noch sich völlig darauf stützen darf. Man soll solche Fragen  an ein islâmisches Gericht richten, wo sie am besten untersucht werden  können. Es kann sein, dass es noch einen Erben gibt, der in der Frage  nicht erwähnt ist. Es kann auch sein, dass es ein Testament oder  vielleicht Schulden gibt, von denen sogar die Erben nichts wissen. Es  ist wohl bekannt, dass Schulden und Testamente bei der Erbschaftsteilung  vorrangig sind.
Daraufhin  sollst du deine Frage, falls dies möglich ist, an ein islamisches  Gericht richten, zum Wohle der noch Lebenden und des Verstorbenen.
 
Und Allâh weiß es am besten.