Frage
 
Mein  Vater ist ein alter, kranker Mann, der weder fasten noch Bedürftige  speisen kann. Auch wir sind in einer Situation, die uns die Speisung  eines Bedürftigen nicht erlaubt. Darf ich nun für meinen Vater fasten?
Antwort
 
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
 
Und nun zur Frage: 
 
Zunächst bitten wir Allâh, deinen Vater von allen Krankheiten zu heilen!
 
Wisse,  dass derjenige, der des Fastens ununterbrochen nicht mächtig ist, dazu  verpflichtet ist, für jeden Tag einen Bedürftigen zu speisen, und zwar  einen Mudd (zwei Handvoll, ca 750 g Getreide) der Grundnahrungsmittel.  Denn Allâh, der Erhabene, sagt: "Und denjenigen, die es nur unter  größten Schwierigkeiten zu leisten vermögen, ist als Ersatz die Speisung  eines Armen auferlegt." (Sûra 2:184) 
 
Sollte er auch der Speisung nicht mächtig sein, so entfällt für ihn jede Pflicht.
 
Ibn  Qudâma sagt in Al-Mughnî: "Sollte er auch der Speisung nicht fähig  sein, so obliegt ihm nichts und Allâh erlegt keiner Seele mehr auf, als  sie zu leisten vermag."
 
Sollte es deinem Vater später finanziell besser gehen, so ist die Buße für ihn verpflichtend.
 
Dass  du für deinen Vater fastest, ist jedoch nicht gestattet, denn jede  Seele haftet für das, was sie erworben hat. Das Fasten für jemand  anderen ist islâmisch nur in Bezug auf einen Verstorbenen gestattet.
 
Und Allâh weiß es am besten.