Frage
Vor  drei Jahren verstarb meine Mutter. Sie hat uns ein Erbe hinterlassen.  Unser Vater zwang uns, ihm die Vollmacht über das Erbe schriftlich  zuzusichern. Bis jetzt hat er uns leider nichts von unserem Erbanteil  ausgezahlt. Er ist trotz allem unser Vater.
Antwort
Lob sei Allâh, dem Herren aller Welten. Und Allâh segne unseren Propheten.
Das  hinterlassene Erbe der Mutter steht ohne Ausnahme allen Erben zu, vor  allem aber ihrer eigenen Kindern. Deshalb hat der Vater kein Recht, das  Erbe für sich alleine in Anspruch zu nehmen und den anderen Erben ihre  Rechte zu verweigern. Er soll sich vor Allâh fürchten und die Anteile  der Kinder auszahlen. Wir empfehlen euch, eure Rechte einzufordern,  allerdings ohne den Vater schlecht zu behandeln. Ihr müsst euren Vater  höflich und freundlich um die Auszahlung des Erbes bitten. Allâh fordert  von uns , dass wir den Eltern gehorchen und mit ihnen auf die beste  Weise umzugehen. Reagiert der Vater dennoch hartnäckig, könnt ihr  entweder auf eure Rechte zugunsten des Vaters verzichten (dem Vater  sollte man viel eher verzeihen als anderen) oder eine Klage einreichen.  Die Klage gilt in diesem Fall keinesfalls als Ungehorsam dem Vater  gegenüber. Dies beweist der Hadith, den Al-Buchârî von Ma’n ibn Yazîd  überliefert, in dem letzterer sagt: Mein Vater Yazîd nahm einige Dinare,  um sie zu spenden; er gab sie einem Mann in einer Moschee , da ging ich  zu diesem Mann, nahm die Dinare und ging zu meinem Vater zurück. Er  meinte aber: „Ich habe nicht gewollt, dass du sie nimmst.“ Da beklagte  ich mich beim Propheten Möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm  Wohlergehen schenken, da sagte der Prophet: „O Yazîd, du bekommst den  Lohn (von Allâh) deiner Absicht, und dir, o Ma’n, soll gehören, was du  genommen hast.“
Der  Hâfiz Ibn Hadschar erläutert, dass dieser Hadîth verdeutlicht, dass  Vater und Sohn gegeneinander vor Gericht ziehen dürfen und dass diese  Handlung nicht als Ungehorsam des Kindes gegenüber seinen Eltern  begriffen wird.
 
Allâh weiß es am besten!   
		 
		
		
		
					          
			          
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