Frage
 
1. Gehört das Gebet zum Sonnenaufgang zu den Pflichtgebeten?
 
2. Soll ich mich von meinem Ehemann scheiden lassen, weil er zusätzlich zum Islâm christliche Riten praktiziert?
 
1.  Ich verrichte das Dämmerungs- (Fadschr) und das Morgengebet (Subh). Mir  wurde gesagt, dass es ein Gebet zum Sonnenaufgang und ein  „Nâfila“-Gebet gibt. Was sind das für Gebete? Bitte erklären Sie mir  diese Thematik möglichst ausführlich! Möge Allâh euch mit Gutem  belohnen!
 
2.  Mein Mann ist Muslim und praktiziert seit kurzer Zeit zwei Religionen.  Er fastet und betet, aber vollzieht gleichzeitig Riten der christlichen  Religion. Ich habe viel mit ihm darüber diskutiert und glaube, dass er  Schirk begeht. Ich denke die Scheidung ist angebracht, um meine Religion  und meine Kinder zu schützen. Die Kinder könnten nämlich unter seinen  Einfluss geraten und das Christentum annehmen. Wenn mein Ehemann so  weitermacht, ist die Scheidung trotz unserer gemeinsamen Kinder die  einzige Lösung. Wie lautet eure Meinung dazu?
Antwort
 
Lob sei Allâh und Frieden und Segen seien über den Gottesgesandten, seinen Leuten und seinen Gefährten. Nun zur Frage:
 
Es  gibt nur fünf Pflichtgebete im Islâm. Die einzelnen Gebete haben  festgelegte Zeiten, die in der Fatwâ Nr. 42274 nachzulesen sind. Das  Verrichten aller zusätzlichen Gebete ist freiwillig und empfehlenswert.  Das Gebet des Sonnenaufgangs (Schurûq) betet man, nachdem die Sonne  aufgegangen ist. Wissenschaftlich liegt dieser Zeitpunkt bei einer  Viertelstunde nach Sonnenaufgang, wenn die Sonne eine Speerhöhe über dem  Horizont ist. Dieser Moment leitet auch das Ende der Zeit ein, in der  das Beten untersagt ist. Es wird auch Vormittagsgebet (Salât Ad-Duhâ)  genannt, da es zwischen dem Sonnenaufgang und dem Mittag als  freiwilliges Gebet (Nâfila-Gebet) verrichtet werden kann.
 
Die  Ausübung christlicher Riten durch Muslime, wie etwa die Verrichtung  bestimmter Gebete und das Tragen eines Kreuzes, ist eine gefährliche  Sache und kann zur Apostasie führen. Wenn Ihr Ehemann das Christentum  wirklich teilweise praktiziert, müssen Sie ihn ermahnen und ihm die  Konsequenzen seiner Taten verdeutlichen. Bereut er, so ist es Allâh zu  verdanken. Beharrt er aber weiterhin auf die Praktizierung christlicher  Riten, ist es Ihnen nicht mehr erlaubt, bei ihm zu bleiben und Ihren  ehelichen Pflichten (Beischlaf etc.) nachzugehen. Sie müssen sich  bemühen diese Ehe annullieren zu lassen.
 
Allâh weiß es am besten.  
		 
		
		
		
					          
			          
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