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Zu wissen Allah
  
  

Under category fatawa
Auther Ständigen Rat für islamwissenschaftliche Studien und Rechtsgutachten
Creation date 2013-01-16 16:35:28
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Frage:

Was ist das Urteil des Islam bezüglich des Feierns des Geburtstags des Gesandten, Allahs Segen und Heil auf ihm, von Kindergeburtstagen, des Muttertags, der Woche des Baums[1] und des Nationalfeiertags?

 

Antwort:

Das Lob gebührt Allah

 

Erstens: 'Id (Feiertag) ist der Name für etwas, das sich wiederholt, um auf eine bestimmte Weise zusammen zu kommen. Dies kann jährlich, monatlich, wöchentlich oder so ähnlich sein. Ein 'Id beinhaltet also mehrere Dinge, dazu gehören: Ein Tag, der sich wiederholt, so wie 'Id al-Fitr (Fest des Fastenbrechens) und der Freitag. Und dazu gehört das Sich-Treffen an diesem Tag und die Taten, die man an jenem Tag verrichtet, seien es gottesdiensliche Handlungen oder Gewohnheiten.

 

Zweitens: Was davon aufgrund von Gottergebenheit verrichtet wird und um Allah näher zu kommen oder aufgrund von Ehrenbezeigung um belohnt zu werden oder es beinhaltet die Nachahmung der Leute der vorislamischen Zeit oder ihnen ähnlichen Leuten von den Gruppen der Ungläubigen, so ist dies eine Neuerung in der Religion, die verboten und in die allgemeine Aussage des Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm, inbegriffen ist: "Wer in dieser unserer Sache etwas Neues begründet, das nicht dazu gehört das ist abzuweisen." Überliefert von al-Bukhari und Muslim.

Beispiele dafür sind das Feiern des Geburts-, des Mutter- und des Nationalfeiertags. Ersteres da in ihm ein Gottesdienst begründet wird, den Allah nicht gestattet und da es eine Nachahmung der Christen und anderer Ungläubigen ist. Das Zweite und Dritte sind verboten, da es Nachahmungen der Ungläubigen sind.

 

Was allerdings im Interesse der islamischen Gemeinschaft ist um ihre Angelegenheiten zu verwalten und beabsichtigt wurde um beispielsweise die Arbeit, die Schulzeiten und Treffen mit den Mitarbeitern zu regeln und in seinem Ursprung nicht dazu führt Allah näher zu kommen, Ihm damit einen Gottesdienst zu erweisen und nicht aufgrund von Ehrenbezeigung, so gehört dies zu den üblichen Neuerungen, die nicht in die Aussage des Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm, einbezogen sind: "Wer in dieser unserer Sache etwas Neues begründet, das nicht dazu gehört das ist abzuweisen." Also ist dagegen nichts einzuwenden und es ist erlaubt.

 

Und bei Allah ist der Erfolg und Allahs Segen und Heil seien auf unserem Propheten, seiner Familie und seinen  Gefährten.

 

Fatwa des ständigen Rats für islamwissenschaftliche Studien und Rechtsgutachten (3/59)



[1] Eine Woche im Jahr in der die Kinder (Schüler) besonders viele Bäume pflanzen und sich mehr mit der Natur beschäftigen sollen. Dies wird in einigen arabischen Ländern praktiziert. [K. d. Ü.]




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