Frage
Ehrwürdiger  Scheich, ich habe eine Frage: Vier Jahre lang war ich arbeitslos, und  gegen ein sehr geringes Monatsgehalt wurde ich in einem privaten Labor  angestellt. Ich hatte mich um eine Stelle beim Gesundheitsministerium  beworben, wurde schriftlich geprüft und konnte diese Prüfung bestehen.  Alsdann wurden eine Gruppe von Bewerbern und ich zu einem  Vorstellungsgespräch aufgefordert. So ging ich dorthin und traf die  Verantwortlichen.
Mein  Bruder sprach mit einigen von ihnen, damit ich die Stelle bekomme. Sie  haben ihm das versprochen. Mein Bruder versicherte mir, dass ich die  Stelle bekommen werde. Meine Qualifikationen, Erfahrungen und nicht  zuletzt seine Fürsprache - oder ehrlich gesagt die Beziehungen - halfen  dabei. Ich – meinerseits - hatte das nicht von ihm verlangt, und  reagierte auf seine Fürsprache überhaupt nicht.
Es  hätte sein können, dass ich von ihm erfahren wollte, ob ich die Stelle  bekommen werde oder nicht. Ehrwürdiger Scheich, wäre das Gehalt aus  diesem Beruf widerrechtlich, wenn ich diesen Beruf akzeptierte? Oder ist  dieser Beruf im Grunde widerrechtlich? Übrigens, ich habe lange unter  Arbeitslosigkeit gelitten, und was ich jetzt verdiene, genügt mir nicht  immer. Was sagt der Islâm dazu?
Antwort
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Grundsätzlich  sind Fürsprachen erlaubt. Ferner gehört es zu den guten Dingen, die  Allâh gebietet und wozu Er anhält. Der Prophet möge Allah ihn in Ehren  halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: "Legt Fürsprache ein, um  belohnt zu werden, auch wenn Allâh durch die Worte Seines Gesandten  verfügt, was Er bereits entschieden hat." Von Al-Buchârî und Muslim  übereinstimmend überliefert.
Der  Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken  sagte: "Wer seinem Nächsten Hilfe leistet, dem leistet Allâh Hilfe." Von  Al-Buchârî und Muslim übereinstimmend überliefert.
Fürsprachen  sind erst dann verboten, wenn sich daraus Verbotenes ergibt, wie z. B.  Legitimieren eines Unrechtes, Annullieren eines Rechtes oder Ähnliches.
Darauf  aufbauend meinen wir, die Fürsprache deines Bruders ist erlaubt, wenn  du dadurch zu deinem guten Recht kommst, es ist aber absolut verboten,  wenn du dadurch Rechte Anderer nicht wahrst.
Und Allâh weiß es am besten.