Frage
Gnädiger  Scheich, mein Mann leistete einen Scheidungseid, dass er sich nämlich  von mir scheiden lassen werde, falls ich die Beziehung mit meiner  Freundin nicht aufgebe. Ich gab die Beziehung zu ihr trotzdem nicht auf.  Das wusste er auch und ließ sich dennoch nicht von mir scheiden.
Kurz  danach stritten wir miteinander, worauf er mir die Scheidungsformel  sagte: ''Du bist von mir geschieden'', Alsdann versöhnten wir uns und  lebten miteinander wie zuvor. Erneut kam es zu einem Streit zwischen  uns. Er war sehr ungehalten, so dass er unbedacht die Scheidungsformel  aussprach. Ich fragte einen Gelehrten darüber, ob diese Scheidung gilt  oder nicht. Da mein Mann damals behauptete, er wollte mich damit zwar  einschüchtern, sich aber nicht scheiden, sagte der Gelehrte, diese  Scheidung gelte nicht und mein Mann solle dafür zehn Arme als Sühne  speisen. So ging unsere Beziehung weiter.
 
Nach  einem Streit schied er sich wieder von mir. Es muss gesagt werden, dass  mein Mann sich sehr schnell aufregt und wütend wird. Ein Scheich sagte  uns, bei unbeherrschter Wut sei eine Scheidung nicht gültig. Jedoch weiß  ich nicht, ob das stimmt!
 
Darf  ich mit meinem Mann also weiterleben? Oder soll ich ihn verlassen? Ich  habe von ihm übrigens ein dreijähriges Mädchen und erwarte noch ein  Kind. Ich möchte meine Familie zwar behalten, aber im gleichen Moment  fürchte ich Allâh, dass ich mich im verbotenen Bereich befinde. Wie soll  ich mich verhalten?
 
Vielen Dank!
 
Antwort
 
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Die  Wut an sich macht die Scheidung nicht ungültig, insofern man beherrscht  ist. Verliert man vor Wut die Beherrschung, sodass man wirklich nicht  das meint, was ausgesprochen ist, genauso wie es bei einem Fieberkranken  ist, so gilt die Scheidung nicht. Da wir de facto nicht wissen, ob dein  Mann diesen Grad an Wut erreichte oder nicht, können wir nicht  begutachten, ob die Scheidung gilt oder nicht. Es ist aber klar und  deutlich, dass dein Mann den Ehebund geringachtet.
Da  er die Scheidung auf das Fortwähren deiner Beziehung zu deiner Freundin  ankommen ließ, die trotzdem fortwährte, und da er die Scheidungsformel  ausdrücklich aussprach, so gilt diese Scheidung normalerweise. Aber da  es sein könnte, dass er die Scheidung tatsächlich nicht beabsichtigte,  solltest du solange nicht mehr mit ihm wohnen, bis ein Gericht darüber  entscheidet, ob die Scheidung gilt oder nicht.
Und Allâh weiß es am besten.