Frage
Darf man im Zustand der rituellen Unreinheit, in den man durch etwas Verbotenes geraten ist, schlafen?
Antwort
 
Aller  Lobpreis gebührt Allâh dem Herrn der Welten und möge Allâh Seinen  Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen  Wohlergehen schenken!
 
Man  darf im Zustand der rituellen Unreinheit schlafen. Es ist Sunna,  zumindest die Gebetswaschung durchzuführen, bevor man schlafen geht.  Al-Buchârî und Imâm Muslim überlieferten von Âischa möge Allah mit ihr  zufrieden sein, dass sie sagte: „Der Prophet möge Allah ihn in Ehren  halten und ihm Wohlergehen schenken pflegte, wenn er im Zustand der  rituellen Unreinheit schlafen wollte, sein Geschlechtsteil zu waschen  und die Gebetswaschung wie für das rituelle Gebet zu verrichten.“
Es ist verpönt, im Zustand der rituellen Unreinheit zu schlafen, ohne die Gebetswaschung verrichtet zu haben.
Dabei  wird nicht unterschieden, ob die Person auf erlaubte oder verbotene  Weise rituell unrein geworden ist. Der Muslim hat Allâh zu fürchten und  die Dinge, die Er verboten hat, zu meiden. Wenn er eine Sünde begangen  hat, muss er sich Allâh schnellstens reumütig zuwenden. Vielleicht  trifft ihn der Tod noch in der ersten Nacht nach seiner Sünde. Dann  begegnet er Allâh dem Erhabenen und Gewaltigen ohne Reue, ohne Bedauern.  Somit wird die Strafe Allâhs für die Sünder gerecht.
 
Möge Allâh der Erhabene uns den rechten Weg leiten!
 
Und Allâh weiß es am besten.
		 
		
		
		
					          
			          
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