Frage
Eine geschiedene Frau hat einen Geldbetrag, den sie für die Zukunft spart. Soll sie davon Zakât entrichten?
Antwort
 
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
 
Und nun zur Frage:
 
Von  dem von dieser geschiedenen Frau gesparten Geld soll Zakât entrichtet  werden, wenn ein Jahr ab dessen Erreichen des Mindestbetrags verstrichen  ist. Dem Grund des Sparens kommt keine Geltung zu.
 
 
Der  Mindestbetrag von heutigen Banknoten ist das, was fünfundachtzig Gramm  Gold entspricht. Der zu entrichtende Betrag davon ist ein Vierzigstel.
 
Allâh weiß es am besten.
		 
		
		
		
					          
			          
			Previous article
							          
			          
			Next article