Frage
 
Ich  habe mir vor fünf Monaten einen Geldbetrag von einer bestimmten Person  ausgeliehen. Diese ist nun verschieden. Ich habe eine  verwandtschaftliche Beziehung zu dieser Person, er war mein Onkel  väterlicherseits und der Ehemann meiner Tante mütterlicherseits. Ich  kann mich nicht genau an den Geldbetrag erinnern, den ich von ihm  ausgeliehen hatte. Er ist nun verstorben und hat ein Dokument  hinterlassen, auf dem alle bei ihm Verschuldeten vermerkt sind, unter  anderem ich. Dort ist allerdings ein höherer Geldbetrag vermerkt; ich  erinnere mich allerdings, dass der geliehene Betrag 6.000 Euro waren.  Ich hatte davon bereits ungefähr 3.500 Euro zurückbezahlt und kann mich  nicht daran erinnern, dass ich mir einen anderen Betrag von ihm geliehen  habe. Der auf dem Dokument vermerkte Betrag beträgt allerdings 10.000  Euro. Was mache ich nun?
Möge Allâh euch Gutes geben!
Antwort
 
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Nun zur Frage:
 
Wenn  der Verschuldete mit dem Geldgeber übereinstimmt, dass er bei ihm  Schulden hat, und sie sich über den Geldbetrag uneinig sind, so bedeutet  das, dass ein Schuldbetrag vorhanden ist und nur der Betrag zur Frage  steht. Und somit ist die Verschuldung vom Ursprung her vorhanden. Die  Entscheidung bleibt in dieser Lage bei dem Geldgeber durch seinen Eid,  wobei indes der Eid hier durch das Ableben des Geldgebers unmöglich  geworden ist. Und es gibt keinen anderen Beweis außer ein Blatt Papier,  auf dem der Geldgeber die verliehenen Beträge aufgeschrieben hat. So  geht das Recht der Eidesleistung auf seine Erben über, und sie können  schwören und haben ein Recht auf diese Schulden. Und wenn nun gefragt  wird: Wie können die Erben auf etwas schwören, was sie nicht gesehen  haben und bei dem sie nicht dabei waren? So sagen wir: Durch das  Vorhandensein des Blattes Papier in seinem Haus und die bekannte  Handschrift des Geldgebers darauf haben sie starke Indizien, die sie zum  Eid berechtigen.
 
Im  Buch At-Tâdsch wa Al-Iklîl (mâlikitisches Werk) steht: "Und wer den Eid  ablegt, stützt sich auf ein starkes Indiz wie seine Handschrift oder  die Handschrift seines Vaters." Ibn Al-Hâdschib sagt: "Wer in dieser  Sache einen endgültigen Eid ablegt, dem reicht es, sich auf das Indiz  wie die Handschrift des Geldgebers oder dessen Vaters zu stützen."
 
Und  wenn die Erben nun einen Eid auf den Inhalt dieses Dokumentes ablegen,  so muss der Verschuldete die in dem Dokument stehenden Schulden  begleichen. Und wenn sie keinen Eid ablegen und sich nicht mit dem  Verschuldeten einigen, leistet der Verschuldete einen Eid auf die Summe,  die er schuldig ist. Und er soll wissen, dass es nicht erlaubt ist, auf  eine zweifelhafte Vermutung seinen Eid abzulegen, denn das ist ein  schlimmer Eid.
 
Und Allâh weiß es am besten.