Ich  habe bemerkt, dass meine Mitbewohnerin Wein trinkt. Sie besteht jetzt  darauf, ihn zuhause zu trinken. Ist es in diesem Fall erlaubt, das  rituelle Gebet in derselben Wohnung zu verrichten? Mein Vater besucht  mich oft und verbringt manchmal den ganzen Tag bei mir. Er muss daher  seine rituellen Gebete in derselben Wohnung verrichten. Bin ich in  diesem Fall sündig, weil die Wohnung damit rituell unrein ist, und weil  ich ihm keinen Bescheid gesagt habe, dass die Mitbewohnerin Wein in der  Wohnung trinkt?
 
Antwort
 
Der  Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen  Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
 
Und nun zur Frage:
 
Das  Wein-Trinken gehört zu den großen Sünden. Wenn jemand einen Anderen  Wein trinken sieht, muss er ihm davon abraten, ihm das Gute gebieten und  das Böse verbieten. Es ist verboten, dass man das verschweigt,  besonders wenn man für diese Person verantwortlich ist. Der Prophet möge  Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Ihr alle  seid Hirten, und jeder von euch ist verantwortlich für seine Herde: Der  Herrscher ist ein Hirte und er ist verantwortlich für seine Herde. Der  Mann ist in seiner Familie Hirte und er ist verantwortlich für seine  Herde. Die Frau ist im Haus ihres Mannes eine Hirtin, und sie ist  verantwortlich für ihre Herde.“ (Überliefert von Al-Buchârî und Muslim).
 
Es  ist auch nicht erlaubt, mit dem Trinker während des Trinkens zusammen  zu sitzen. Vielmehr muss man ihm vom Trinken abraten und von ihm aus  Furcht vor der Strafe Allâhs gegenüber allen Mitsitzenden fern bleiben.  Wenn man sieht, dass das Sich-Distanzieren von diesen Leuten dabei  hilft, dass sie mit dem Trinken aufhören, muss man sich von ihnen  distanzieren.
 
Was die Rechtsnorm für das Verrichten des  rituellen Gebets am Ort, an dem der Wein getrunken wird, betrifft, so  ist das Gebet rechtsgültig, wenn seine Bedingungen erfüllt und seine  Pflichten durchgeführt werden und wenn der Wein beim Beten nicht in  Berührung mit der Kleidung, dem Körper des Betenden oder dem Gebetsplatz  kommt. Der Grund dafür liegt darin, dass die Verunreinigung durch Wein  nach der Meinung der Mehrheit der Gelehrten rituell unrein ist.
Es  ist zu bemerken, dass die Schwester über die Rechtsnorm für das Gebet  ihres Vaters und nicht für ihr eigenes Gebet gefragt hat. Bedeutet dies,  dass sie nicht betet? Wenn Sie nicht betet, muss sie regelmäßig das  Gebet verrichten, das die zweite Elementarpflicht des Islâm nach dem  Glaubensbekenntnis darstellt. Sie muss sich darum bemühen, es  rechtzeitig mit seinen Bedingungen und Pflichten durchzuführen und Allâh  gegenüber auf Grund der Vernachlässigung des Gebets zu bereuen. Die  Vernachlässigung des Gebets ist nämlich eine der größten Sünden und  wurde vom Propheten möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen  schenken als Islâm-Leugnen bezeichnet. Es heißt im Hadîth: „Der  Unterschied zwischen uns und ihnen liegt darin, dass wir das rituelle  Gebet verrichten. Wer es vernachlässigt, der hat bereits Unglauben  begangen.“ Einige Gelehrte sind der Meinung, dass auch die  Vernachlässigung des Gebetes aus Faulheit zu den Handlungen gehört, mit  denen man aus dem Islâm austritt. Wer aber leugnet, dass das Gebet eine  Pflicht ist, gilt nach Meinung aller Gelehrten als Kafir.
 Und Allâh weiß es am besten!
		 
		
		
		
					          
			          
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