Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
 
Aus deiner Frage entnehmen wir folgende Punkte:
1.   Die Fälschung der Schecks von deinem Bruder.
2.   Die Bekanntgabe, dass er noch ein anderes Konto besitzt.
3.   Was du unternommen hast, um das Problem zu lösen.
4.    Du hast deinem Cousin Geld geliehen (was nicht dir gehört).
5.    Dein  Cousin hat nicht den kompletten Betrag zurückgegeben, da das Geld in  Dollar gegeben (aber in einer anderen Währung zurückgezahlt) wurde.
6.    Der Zorn deines Bruders darüber, dass du deinem Cousin sein Geld geliehen hast.
7.    Er will einen Teil deines Erben nehmen, so viel, wie er wegen des Geldverleih an deinen Cousin verloren hat.
 
Zu 1:
Was  dein Bruder gemacht hat, sprich das Fälschen von Schecks, ist Diebstahl  sowie Betrug hinsichtlich des Anvertrauten und eine List. Diese Dinge  sind alle verhasst im Islâm und zu tadeln. Man muss reumütig zu Allâh  zurückkehren und von diesen Sachen ablassen. Um seine Reue zu  vervollständigen, muss er das gestohlene Geld zurückgeben oder den  Besitzer der Arbeit um Vergebung bitten.
 
Eure  Aktion mit dem Versuch, den Arbeitgeber um Vergebung zu bitten, rettet  deinen Bruder nicht davor, dass er ein Verbrechen begangen hat. Man muss  den Besitzer aber sagen, dass dein Bruder noch anderes Geld besaß, denn  der Arbeitgeber könnte dem Lösungsvorschlag der Mutter nur zugestimmt  haben, weil er dachte, dass dein Bruder nur das Geld besäße, das deine  Mutter mitgebracht hatte. Damit wäre dann auch der zweite Punkt  beantwortet.
 
Deine  Aktion, dass du deinem Cousin aus dessen schwierigen Lage befreien  wolltest, zählt im Islâm als lobenswerte Tat sowie als gutes Benehmen.  Dies gibt dir jedoch nicht das Recht, das anvertraute Geld deines  Bruders ohne dessen Erlaubnis auszugeben bzw. zu verleihen. 
 
Wir  haben schon früher erklärt, dass es nicht erlaubt ist, das Anvertraute  zu benutzen, außer mit der Erlaubnis des Eigentümers. Dies ist nicht  erlaubt und zählt als Sünde. 
 
Wenn  ein Muslim Geld in einer bestimmten Währung leiht, so ist es seine  Pflicht, den Betrag auch wieder in der gleichen Währung zurückzugeben.
 
Es  wäre von deinem Bruder angebracht, dass er dich nicht dafür belangt,  was du gemacht hast, weil du seine Schwester bist und darin bemüht  warst, ihn aus seinem Problem zu befreien. Und weil du das Geld ja  deinem Verwandten geliehen hast, der auch dazu beigetragen hat, dass  dieses Problem gelöst wird. 
 
Zum  Punkt, dass dein Bruder von deinem Erbe in dem Maße nehmen will, wie  sein Verlust beim Währungswechsel war: Dies ist nicht sein Recht, wenn  du den Betrag in der Landeswährung abgehoben hast und ihn auch so  verliehen hast. Er darf nicht mehr als diesen Betrag fordern, selbst  wenn der Betrag hinsichtlich des Tages, an dem das Geld verliehen wurde,  geschmälert wurde, denn die Gelehrten haben festgelegt, dass die Schuld  mit dem Wert zurückgezahlt werden muss, mit dem sie am Tage des Leihens  gehandelt wurde, und es spielt keine Rolle, wenn der Wert mehr geworden  ist, als er ursprünglich beim Leihen betrug.
 
In  diesem Fall ist es deinem Bruder nicht erlaubt, mit deinem Erbe seinen  Verlust auszugleichen. Falls du aber deinem Cousin den Betrag in Dollar  geliehen hast, so hat dein Bruder das Recht, den Betrag in Dollar  zurückzufordern. In diesem Fall darf er von deinem Erbe den Betrag  nehmen, den er wegen des Währungswechsels verloren hat, wenn dein Cousin  den geliehenen Betrag nicht komplett zurückgezahlt hat.
 
Und Allâh weiß es am besten.