Frage
Ist  es möglich, nach jedem Gebet zwei Rak’a für Allâh und für den Propheten  Muhammad möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken zu  verrichten?
Antwort
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
 
Das  Gebet ist eine Anbetungshandlung, durch die der Muslim nur zu Allâh  allein die Nähe sucht. Niemand darf ein Gebet für einen Engel oder für  einen Propheten verrichten. Allâh sagt: „und steht demütig ergeben vor  Allâh!“ (Sûra 2:238)
 
Das  Gebet darf nur für Allâh sein. Wer ein Gebet für jemand Anderen als  Allâh verrichtet, der hat Allâh etwas beigesellt. Dadurch weiß der  Fragende, dass das Gebet für den Propheten möge Allah ihn in Ehren  halten und ihm Wohlergehen schenken nicht erlaubt ist.
 
Was  die Verrichtung von zwei Rak’a nach dem Pflichtgebet betrifft, ist es  einem Betenden erlaubt, wie er will, nach dem Pflichtgebet freiwillige  zusätzliche Gebete zu verrichten, es sei denn nach dem Morgen- und dem  Nachmittagsgebet.
 
Es  gibt Beweise dafür, dass man nach der Dämmerung bis zum Sonnenaufgang  nach dem Morgengebet und nach dem Nachmittagsgebet bis zum  Sonnenuntergang keine freiwilligen zusätzlichen Gebete verrichten darf.
 
Es  ist besser die freiwilligen Gebete vor und nach den Pflichtgebeten  einzuhalten, die der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm  Wohlergehen schenken empfohlen hat, wie etwa: Zwei Rak’a vor dem  Morgengebet, vier oder zwei Rak’a vor dem Mittagsgebet, zwei Rak’a  danach, zwei Rak’a nach dem Abendgebet und zwei Rak’a nach dem  Nachtgebet.
 
Allâh weiß es am besten.   
 
		 
		
		
		
					          
			          
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