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Zu wissen Allah
  
  

   

Frage:

Ich weiß, dass die Tasmia[1] beim Schlachten der zum Essen erlaubten Tieren Pflicht ist und dass es nicht erlaubt ist von Tieren zu essen, worüber der Name Allahs nicht ausgesprochen wurde. Aber manchmal ist der Muslim gezwungen in ein nicht-islamisches Land zu reisen und dort mehrere Jahre zu bleiben, um zu arbeiten oder zu studieren. Sollte er also während seines Aufenthalts ganz auf den Verzehr von Fleisch verzichten oder zählt er in dieser Sitution zu den zum Fleischessen Gezwungenen? Oder reicht es, dass er den Namen Allahs erwähnt wenn er essen will?

 

 

Antwort:

Das Lob gebührt Allah

 

Erstens:

Die Tasmia ist eine Bedingung dafür, dass das Fleisch zum Verzehr erlaubt wird. Der richtigen Aussage der Gelehrten nach fällt sie nicht durch Vergessen oder Unwissenheit weg. Siehe auch Frage Nummer 85669.

 

Zweitens:

Das Essen vom Geschlachteten des Kitabi[2] ist unter den beiden folgenden Bedingungen erlaubt:

 

1. Dass er das Tier so schlachtet, wie es der Muslim tut. Dies bedeutet, dass er die Kehle und die Speiseröhre durchschneidet und reichlich Blut fließt. Wenn er es jedoch durch Ersticken, Stromschläge oder Ertrinken tötet, ist das Essen von diesem Tier nicht erlaubt. Genauso ist es beim Muslim, wenn er dies tun würde, so wäre das Essen von diesem Tier nicht erlaubt.

 

2. Dass kein anderer Name als der Allahs beim Schlachten ausgesprochen wird. Wie zum Beispiel der Name des Masih[3] oder anderer. Denn Allah sagt: "Und eßt nicht von dem, worüber der Name Allahs nicht ausgesprochen worden ist." [Sura al-An'am: 121] Und aufgrund Seiner Aussage über das Verbotene: "Verboten hat Er euch nur (den Genuß von) Verendetem, Blut, Schweinefleisch und dem, worüber ein anderer (Name) als Allah(s) angerufen worden ist." [Sura al-Baqara: 173]

 

Scheikh Ibn Utheimin, Allah erbarme sich seiner, sagte:

"Was hier damit gemeint ist, ist das worüber beim Schlachten ein anderer Name als der Allahs ausgesprochen wurde. Wenn beispielsweise gesagt wird: 'Im Namen des Messias' oder 'im Namen Muhammads' oder 'im Namen Jibrils' oder 'im Namen der Lat' oder ähnliches." Ende des Zitats aus dem Tafsir der Sura al-Baqara.

 

Zu diesem Verbot gehört auch was sie als Opfer für den Masih oder die Zuhra[4] darbringen, selbst wenn sie keinen anderen Namen als den Allahs beim Schlachten ausgesprochen haben. Dies ist auch verboten.

 

Scheikh al-Islam, Allah erbarme sich seiner, sagte: "Und das was die Leute der Schrift für ihre Feste schlachten und was sie für andere als Allah opfern, ist vergleichbar mit dem, was die Muslime als Hadaja oder Dhahaja[5] um Allahs Willen opfern. Dies ist wie das, was sie für den Masih und die Zuhra schlachten. Von Ahmad gibt es hierzu zwei Überlieferungen, wobei die bekanntere in seinen Texten die ist, welche besagt, dass das Essen davon nicht erlaubt ist, selbst wenn kein anderer Name als der Allahs ausgesprochen wurde. Und die Aussage, dass es verboten ist, wurde von Aischa und Abdullah ibn Umar überliefert [...]" Ende des Zitats aus "Iqtida' as-Sirat al-Mustaqim" (1/251).

 

Drittens:

Wenn der Muslim oder der Kitabi ein Tier geschlachtet hat und einem nicht bekannt ist, ob der Name Allahs darüber ausgesprochen wurde oder nicht, so ist das Essen davon erlaubt, wobei der Name Allahs dann beim Essen ausgesprochen wird. Denn al-Bukhari überlieferte folgendes: Von Aischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, wurde überliefert, dass Leute sagten: 'O Gesandter Allahs! Es gibt Leute die uns Fleisch bringen, von dem wir nicht wissen, ob sie Allahs Namen (beim Schlachten) darüber ausgesprochen haben oder nicht.' Da sagte der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm: "Sprecht Allahs Name darüber und eßt es." (2057)

 

Scheikh Ibn Utheimin, Allah erbarme sich seiner, sagte:

"Es ist nicht nötig danach zu fragen wie ein Muslim oder ein Kitabi ein Tier geschlachtet hat oder ob er Allahs Name darüber ausgesprochen hat oder nicht. Es ist sogar nicht empfehlenswert, denn dies gehört zur Übertreibung im Glauben und der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, aß von dem von Juden Geschlachteten und fragte sie nicht danach. In Sahih al-Bukhari und anderen Büchern wurde von Aischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, überliefert, dass Leute zum Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagten: 'Es gibt Leute die uns Fleisch bringen, von dem wir nicht wissen, ob sie Allahs Namen (beim Schlachten) darüber ausgesprochen haben oder nicht.' Da sagte der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm: "Sprecht Allahs Namen darüber und eßt es." Sie (Aischa) sagte: Und sie waren vor nicht langer Zeit noch Ungläubige.'

Da befahl ihnen der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, davon zu essen ohne danach zu fragen, obwohl diejenigen, die das Essen bringen die Bestimmungen des Islams vielleicht nicht kennen, da sie vor nicht langer Zeit noch Ungläubige waren." Ende des Zitats aus der Abhandlung "Ahkam al-Udhhiah ua Dhakah" des Scheikhs Ibn Utheimin, Allah erbarme sich seiner.

 

Viertens:

Auf Grund des Vorrangegangenen kann man sagen, dass derjenige, der in ein nicht-islamisches Land reist, in dem die meisten Menschen die schlachten Christen oder Juden sind, von den von ihnen geschlachteten Tieren essen darf, es sei denn er weiß, dass sie die Tiere mit Stromschlägen töten oder einen anderen Namen als den Allahs darüber aussprechen, wie schon erwähnt.

 

Wenn der Schlachter ein Götzendiener oder Kommunist ist, so ist das Essen von dem Tier nicht erlaubt.

 

Und wenn das Schlachttier verboten sein sollte, so ist das Essen von diesem Tier, mit dem Argument des Gezwungenseins, nicht erlaubt solange der Mensch etwas findet mit dem er sich am Leben hält, wie zum Beispiel Fische, Hülsenfrüchte oder ähnliches.

 

Scheikh Abdurahman al-Barrak, Allah behüte ihn, sagte:

"Das Fleisch wird in den Ländern der Ungläubigen in verschiedenen Arten angebotenen:

Was den Fisch anbelangt, so ist er in jedem Fall erlaubt. Denn seine Erlaubnis hängt nicht vom Schlachten oder der Tasmia ab.

 

Die anderen Arten allerdings sind erst erlaubt, wenn diejenigen, die das Fleisch herstellen, seien es Firmen oder Einzelpersonen, von den Leuten der Schrift, also Juden oder Christen sind und von ihnen nicht bekannt ist, dass sie die Tiere durch Stromschläge, Ersticken oder Schläge auf den Kopf töten, so wie es heutzutage im 'Westen' bekannt ist. Allah sagte: 'Heute sind euch die guten Dinge erlaubt. Und die Speise derjenigen, denen die Schrift gegeben wurde, ist euch erlaubt, und eure Speise ist ihnen erlaubt.' [Sura al-Ma'ida: 5]

 

Und falls sie die Tiere durch einige dieser Arten töten, so ist das Fleisch verboten, da es dann zum Erstickten und Erschlagenen zählt.

 

Falls diejenigen, die das Fleisch herstellen nicht zu den Juden oder Christen gehören, so ist das Fleisch, das sie anbieten nicht erlaubt. Allah sagt: 'Und eßt nicht von dem, worüber der Name Allahs nicht ausgesprochen worden ist. Das ist wahrlich Frevel.' [Sura al-An'am: 121]

 

Der Muslim muss sich also anstrengen, das klar Verbotene zu meiden. Und er sollte sich vor den zweifelhaften Dingen, der Unversehrtheit seines Glaubens wegen und vor dem Einnehmen von Verbotenem, der Unversehrtheit seines Körpers wegen fürchten." Ende des Zitats

 

Und Allah weiß es am besten.



[1] Das sagen von "Bismillah"

[2] Einer der Leute der Schrift, also ein Jude oder Christ.

[3] D.i. Christus: der Messias (hebr.: masiyah, arm.: me'siha, Ehrenname Jesu [griechisch: Christos „der Gesalbte"] Quelle: "Der edle Qu'an" des König Fahd Komplexes. S. 105

[4] Arabischer Name für den Planeten Venus.

[5] Mehrzahl von Dhahijja. Und sie ist das Schlachtopfer, welches an den Nahr-Tagen dargebracht wird.




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