Frage
Ich  besitze ein Wohnhaus im Stadtzentrum inmitten der Einkaufszentren.  Dahinter und daneben liegen zu beiden Seiten Häuserblocks. Eine namhafte  Poliklinik bat mich, ihr das Gebäude als Wohnheim für  Krankenpflegerinnen und Pharmaziestundentinnen zu vermieten. Sie sagten,  dass sie das Gebäude gut bewachen werden, da es nur für unverheiratete  Studentinnen sein wird. Ist es mir erlaubt, das Gebäude für diesen Zweck  zu vermieten? Es besteht aus einem Erdgeschoss und einem weiteren  oberen Stockwerk. Das Gebäude soll rund um die Uhr überwacht werden.  Gibt es noch andere zusätzliche Bedingungen, die ich in den Vertrag  vorsichtshalber einfügen soll, damit nichts Unislamisches im Gebäude  geschieht? Wenn etwas Unislamisches außerhalb des Gebäudes geschehen  würde, wird das mir im Jenseits Schaden zufügen, denn meine Rolle  beschränkt sich ja nur darauf, die Wohnung zur Verfügung zu stellen, und  das Krankenhaus ist es, das für den Schutz und für die Überwachung rund  um die Uhr verantwortlich ist? Dieses Krankenhaus ist übrigens bekannt  und hat viele Preise von der indischen Regierung erhalten.
Antwort
Alles Lob gebührt Allâh und möge Er den Gesandten Allâhs in Ehren halten und bewahren, sowie seine Familie und seine Gefährten.
Und nun zur Frage:
Es  ist dir erlaubt, dieses Gebäude zu vermieten, solange du nichts weißt  oder du dir relativ sicher bist, dass es zu keinem verbotenen Zweck, wie  Unzucht oder Ähnliches, verwendet wird. Du kannst, wenn du willst, als  Bedingung in den Vertrag einfügen, dass das Gebäude nur für die  Unterkunft von Studentinnen verwendet werden darf, und dass du das Recht  der Annullierung hast, wenn das Gegenteil nachzuweisen wäre.
Allâh weiß es am besten.
 
		 
		
		
		
					          
			          
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