Frage
Ich  habe als Vorbeter in Gemeinschaft in der Moschee gebetet. Nachdem zum  Verrichten des Gebets gerufen worden war, war meine Absicht, das  anstehende Gebet durchzuführen. Nach dem  Takbîratu Al-Ihrâm (die Worte  "Allâh ist größer" am Anfang des Gebets) und vor dem Eröffnungsbittgebet  habe ich gedacht, dass es sich um das vorangegangene Gebet handelt, was  mich das Takbîratu Al-Ihrâm wiederholen ließ. Zu Ihrer Information: Das  Gebet war ein lautloses Gebet (ein Gebet, in dem der Qurân lautlos  rezitiert wird). Die hinter dem Vorbeter Betenden haben das Takbîratu  Al-Ihrâm nicht gehört. Im selben Moment hatte ich die erste Absicht  wieder und war sicher, dass es ein Werk des Satans war. Ich habe dann  das Gebet zu Ende geführt, ohne den hinter dem Vorbeter Betenden etwas  davon zu sagen. Nach dem Gebet hatte ich das Gefühl, dass etwas nicht  stimmt. Deshalb schreibe ich Ihnen, um mir zu erklären, was zu tun ist.
Antwort
Der  Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen  Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken! 
Und nun zur Frage:
Sie  mussten Ihr Gebet fortsetzen, solange Sie die Absicht zum Verrichten  des anstehenden Gebets vor dem Takbîr hatten. Ihr Zweifel nach dem  Takbîr bezüglich der Absicht zum Verrichten eines vorangegangenen Gebets  spielt keine Rolle. Ihr Takbîr zum zweiten Gebet macht Ihr erstes  Gebet, das die hinter dem Vorbeter Betenden mit begonnen haben,  rechtsungültig, weil das Folgen seitens der hinter dem Vorbeter Betenden  erst nach dem Takbîr des Vorbeters beginnt, außer in zwei Fällen, in  denen – einigen Gelehrten zufolge – die hinter dem Vorbeter Betenden das  Takbîratu Al-Ihrâm vor dem Vorbeter aussprechen dürfen:
 
Der  schafiitische Gelehrte Al-Badschairamî sagte über Takbîratu Al-Ihrâm  des hinter dem Vorbeter Betenden vor dem Vorbeter: Sein Gebet ist nur in  zwei Fällen rechtsgültig, in denen es erlaubt ist, dass der hinter dem  Vorbeter Betende Takbîratu Al-Ihrâm vor dem Vorbeter ausspricht, nämlich  wenn er allein das Gebet begonnen hat und sich dann einem  gemeinschaftlichen Gebet anschließt; und wenn der Vorbeter mit dem Gebet  anfängt und die hinter dem Vorbeter Betenden ihm folgen und er dann  Zweifel an seiner eigenen Absicht hat, was ihn den Takbîr wiederholen  lässt, so dass er sich dabei selbst hören kann und sein Gebet als  Vorbeter fortsetzt.
 
Der  Beweis für die Rechtsgültigkeit des Gebets des hinter dem Vorbeter  Betenden, der Takbîratu Al-Ihrâm vor dem Vorbeter ausspricht, ist der  Bericht, den Ahmad und Abû Dâwûd von Abû Bakr überlieferten, dass der  Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen  schenken beim Morgengebet die Moschee betreten hat. Dabei winkte er (der  Prophet), dass die Leute weiter beten sollen. Dann betete er als  Vorbeter mit, wobei die Wassertropfen von seinem Kopf tropften. Es wird  in diesem Hadîth nicht überliefert, dass sie Takbîratu Al-Ihrâm  wiederholt haben. Die Gelehrten beweisen damit, dass das Gebet der  hinter dem Vorbeter Betenden rechtsgültig ist, wenn sich der Vorbeter in  der rituellen Unreinheit befindet, vorausgesetzt, dass die hinter dem  Vorbeter Betenden dies nicht wissen. Der fragende Bruder soll sich  jedoch davor hüten, dass er das wiederholt, weil einige Gelehrte das  Gebet des hinter dem Vorbeter Betenden absolut für rechtsungültig  halten, wenn das Gebet des Vorbeters rechtsungültig wird.
Und Allâh weiß es am besten!