Frage
Ich  bin verheiratet, habe ein Kind und warte auf das kommende Kind, so  Allâh will. Meine Arbeitssituation sieht nicht gerade gut aus, aber ich  muss ein Einkommen haben, um mir eine Wohnung leisten zu können. Ich  wohne noch bei meinen Eltern, was zu vielen Problemen führt, sei es nun  hinsichtlich der Religion oder auch des Familienlebens. Die schnellste  Art eine Wohnung zu bekommen ist über ein Maklerbüro, das mit Immobilien  handelt. Sie benötigen aber von mir einen Arbeitsvertrag sowie meinen  Kontostand. Diese Unterlagen besitze ich aber nicht. Ist es mir erlaubt,  dem Maklerbüro gefälschte Papiere vorzulegen, um eine Wohnung zu  bekommen?
Ich  möchte noch erwähnen, dass ich, so Allâh will, im kommenden Monat eine  Arbeit anfangen werde und somit die volle Verantwortung für meine  Familie tragen kann.
Antwort
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Die  Grundregel ist, dass Fälschung verboten ist, da es unter die Normen für  Falschaussagen und das Ablegen falschen Zeugnisses fällt. Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken warnte uns  davor: „Soll ich euch nicht auf die größten Sünden hinweisen?" (Dies  sagte er drei Mal). Wir entgegneten: "Doch, o Gesandter Allâhs!" Er  sagte: "Allâh etwas beigesellen, die schlechte Behandlung der Eltern und  das falsche Zeugnis." Er lehnte sich zurück, danach setzte er sich und  sprach "und das Lügen und das falsche Zeugnis, das Lügen und das falsche  Zeugnis", und er hörte nicht auf dies zu wiederholen, bis wir uns  wünschten, dass er geschwiegen hätte.“ Al-Buchârî und Muslim.
Wir  raten dir, dass dudas Problem mit deinen Eltern mit Weisheit löst und  diesen kurzen Zeitraum in Geduld ausharrst oder eine Wohnung auf  gesetzliche Weise in Besitz nimmst bzw. eine Wohnung mietest, bis du  dazu in der Lage bist, ein eigenes Haus zu kaufen.
Und Allâh weiß es am besten.  
		 
		
		
		
					          
			          
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