14. im falle eines gebets mit drei rak’at wie zum beispiel das abendgebet (maghrib) oder ein gebet mit vier rak’at wie zum beispiel das mittagsgebet (dhuhr), spätnachmittagsgebet (asr) oder nachtgebet ('ischa) steht der betende nach der rezitation des taschahhud entsprechend der art wie er vorher stand und hebt seine hände bis zur höhe der schultern und sagt „allahu akbar“. er legt seine hände auf die brust wie es vorher beschrieben wurde und rezitiert die fatiha. es spricht nichts dagegen, wenn er noch einige andere verse des qur’an anfügt, während er die dritte oder vierte rak’a des mittagsgebets betet, denn es wurde gesagt, das dies eine der gewohnheiten des propheten (mögen allahs frieden und segen auf ihm sein) sei, die übernommen wurde (laut dem hadith, der von abu sa’id überliefert wurde).
nach der dritten rak’a des abendgebets (maghrib) und der vierten des mittagsgebets (dhuhr), nachmittagsgebets (asr) und nachtgebets (ischa) rezitiert der betende den taschahhud und beendet sein gebet, indem er sagt: „as-salamu 'alaykum wa-rahmatu llah.“ hierbei wendet er sich zuerst nach rechts und dann nach links, wie vorher beschrieben.
es ist kein pflichtdienst, aber eine empfehlenswerte tradition des propheten, nach dem beendigen des gebets allah anzurufen, indem man ihn dreimal um vergebung bittet (astaghfiru llah) und, bevor man sein gesicht zu seinen nachfolgern wendet (im falle des imams), sagt:
„allahumma anta ssalaam, ua minka ssalaam, tabarakta ja dhal jalaali ual ikram."
„o allah, du bist frieden und von dir kommt frieden. du bist gesegnet und von dir kommt segen. o besitzer von herrlichkeit und ehre.“
für den betenden ist es vorteilhaft, zu sagen:
„laa ilaaha ila llah uahdahu la scharika lah, lahul mulku ua lahul hamdu, ua hua 'ala kuli schai'in qadiir. allahumma laa mani'a lima a'tait, ua laa mu'tia lima mana't, ua la janfa'u thal jaddi minkal jadd"
„es gibt keine (anbetungswürdige) gottheit außer allah. er ist der eine. er hat keinen teilhaber. er hat die herrschaft und ihm allein gebührt ehre. er hat macht über alle dinge. o allah, keiner kann zurückhalten, was du gegeben hast, und keiner kann geben, was du zurückgehalten hast. und der reichtum kann einer vermögenden person vor dir nichts nützen."
„laa haula ua laa quuata ila billah, laa ilaaha ila llah, ua laa na'budu ila ijjah, lahu nni'matu, ua lahul fadl, ua lahu thanaaul hasan. laa ilaaha ila llah mukhlisiina lahu ddiin ua lau karihal kafiruun"
„es gibt keine kraft oder macht außer durch die unterstützung von allah. es gibt keinen gott außer allah und wir verehren keinen anderen außer ihm. ihm allein gehören alle gaben, ihm allein gehört alle gnade und er verdient lobpreis. es gibt keinen gott außer allah, zu dem wir aufrichtig sind in der verehrung, auch wenn die ungläubigen es verabscheuen mögen.“
es ist auch ratsam, dass der betende allah 33 mal preist, indem er „subhana llah“ sagt. dann ehrt er ihn, indem er je 33 mal „al-hamdu li-llah“ und dann „allahu akbar“ sagt. der betende vollendet seine bittgebete auf 100, indem er einmal sagt:
„laa ilaaha ila llah uahdahu la scharika lah, lahul mulku ua lahul hamdu, ua hua 'ala kuli schai'in qadiir
„es gibt keine (anbetungswürdige) gottheit außer allah. er ist der eine. er hat keinen teilhaben. er hat die herrschaft und ihm allein gebührt ehre. er hat macht über alle dinge.“
der gläubige fügt diesem die rezitation des thronverses (ayat al-kursi), surat al-ikhlas, surat al-falaq und surat an-nas an. es ist empfehlenswert, diese drei suren dreimal nach dem morgengebet (fadschr) und dem abendgebet (maghrib) zu rezitieren, denn das, so wurde berichtet, war eine der sunan des propheten (allahs friede und segen auf ihm).wie vorher erwähnt, sind all diese bittgebete freiwillig und keine pflicht.
jedem muslim, ob männlich oder weiblich, wird empfohlen, täglich 12 zusätzliche rak’at zu beten: vier dieser rak’at vor dem mittagsgebet, zwei danach, zwei nach dem abendgebet, zwei nach dem nachtgebet und zwei vor dem morgengebet. diese freiwilligen gebete werden „rawatib“ genannt, das heißt: nicht pflichtgemäße freiwillige gebete. der prophet (allahs friede und segen auf ihm) hielt an der verrichtung dieser optionalen gebete fest, wo auch immer er sich befand. während seiner reisen verrichtete er zwei zusätzliche rak’a vor dem morgengebet und auch das witr-gebet (nach dem nachtgebet). es besteht kein einwand, wenn diese zusätzlichen gebete in einer moschee verrichtet werden, aber es ist besser, sie zu hause zu beten, denn der prophet (allahs friede und segen auf ihm) sagte:
„
das beste gebet ist jenes, welches zu hause verrichtet wird, mit ausnahme der pflichtgebete, die in gemeinschaft in der moschee zu verrichten sind."
das verrichten dieser zusätzlichen gebete ist ein mittel zur erlangung des eintritts zum paradies. der prophet (allahs friede und segen auf ihm) sagte: was übersetzt lautet:
„
wer 12 zusätzliche rak’at an einem tag und einer nacht betet, den wird allah mit einer wohnung im paradies belohnen.“
überdies ist es für den muslim ratsam, vier zusätzliche rak’at vor dem nachmittagsgebet, zwei vor dem abendgebet und zwei vor dem nachtgebet zu beten, denn es wird überliefert, dass dies eine der sunan des propheten gewesen ist. allah, der allmächtige sagt:
„
ihr habt wahrhaftig im gesandten allahs ein exzellentes vorbild.“ (sura al-ahzab:21)
und der prophet (allahs friede und segen auf ihm) sagte: was bedeutet:
„
verrichtet eure gebete in der gleichen weise, wie ihr es bei mir gesehen habt.“
nur allah ist in der lage, uns wohlstand und erfolg zu geben. möge allah seinen segen und seinen frieden zu unserem propheten muhammad, sohn des abdallah, seiner familie, seinen gefährten und denen, die seinen weg bis zum heutigen tag folgen, geben.
präsident des „supreme head office for religious researches, ifta, call and guidance departments“.
(scheich abdu l-aziz ibn abdallah ibn baz)
gedruckt
und veröffentlicht von der presidency of islamic researches (ifta) und der propagation printing and translation agency riyadh, königreich saudi-arabien, waqf (stiftung) 1413 h., 1992 a.d.