In diesem Artikel werden wir das Erbe untersuchen, besondere Aufmerksamkeit den Rechten und der Verantwortung schenken, die durch das islamische Gesetz definiert werden. Das Geld und das Vermögen, dass wir im Leben besitzen, ist etwas Anvertrautes von Gott, und es ist unsere Verantwortung, es selbst über unseren Tod hinaus, in Seinem Sinne zu verwenden, denn gewiss werden wir am Tag des Gerichts über unser Vermögen befragt und darüber, wie wir es ausgegeben haben.
Die beiden Füße des Sohnes Adams werden sich am Tag des Gerichts nicht vor seinen Herrn bewegen, bis er über fünf Dinge befragt wurde: über sein Leben, und wie er gelebt hat? Und über seine Jungend, und wie er sie verbracht hat? Und über sein Geld, und wie er es verdient hat? Und wofür er es ausgegeben hat? Und was er mit seinem Wissen angefangen hat?
Im Islam könne die Erben des Nachlasses einer Person zweierlei Art sein. Es gibt festgelegte Erben mit festen Anteilen, das sind diejenigen, deren Anteil explizit im 4. Kapitel des Qur´an genannt sind (beispielsweise der Ehemann eine Hälfte oder ein Viertel in Abhängigkeit davon, ob Kinder da sind oder nicht) und es gibt die restlichen Erben, die das Gleichgewicht des Nachlasses erhalten, sobald die festgelegten Anteile berechnet wurden.
„Gott schreibt euch hinsichtlich eurer Kinder vor: Auf eines männlichen Geschlechts kommt (bei der Erbteilung) gleichviel wie auf zwei weiblichen Geschlechts. Sind es aber (nur) Frauen, mehr als zwei, sollen sie zwei Drittel der Hinterlassenschaft erhalten. Ist es nur eine, soll sie die Hälfte haben. Und jedes Elternteil soll den sechsten Teil der Hinterlassenschaft erhalten, wenn er (der Verstorbene) Kinder hat; hat er jedoch keine Kinder, und seine Eltern beerben ihn, steht seiner Mutter der dritte Teil zu. Und wenn er Brüder (oder Schwestern) hat, soll seine Mutter den sechsten Teil, nach Bezahlung eines etwa gemachten Vermächtnisses oder einer Schuld, erhalten. Eure Eltern und eure Kinder ihr wisset nicht, wer von beiden euch an Nutzen näher steht. (Dies ist) ein Gebot von Gott; wahrlich, Gott ist Allwissend, Allweise." (Quran 4:11)
Islamische Gelehrten haben verschiedene essentielle Anweisungen aus diesem Vers abgeleitet, die wichtigsten sind folgende:
· Schulden und Stiftungen sind vor der Aufteilung auf die Erbe vom Nachlass zu nehmen.
· Ein Sohn erhält das Doppelte von einer Tochter.
· Wenn der Verstorbene nur Töchter hinterlässt, erhalten sie nur zwei Drittel des Nachlasses, der gleichmäßig unter ihnen aufgeteilt wird. Das Übrige wird ihnen auch zurück gegeben, wenn es keine restlichen Erben gibt.
· Wenn den Verstorbene nur eine Tochter überlebt, erhält sie den Halben Nachlass. Das übrige wird ihnen auch zurück gegeben, wenn es keine restlichen Erben gibt.
· Wenn es Kinder gibt, erhalten die Eltern jeder ein Sechstel des Nachlasses
· Sollte es keine Kinder geben, und der Verstorbene hinterlässt Angehörige, (mütterlicher oder väterlicherseits), dann erhält die Mutter ein Sechstel.
· Sollte es keine Kinder und keine Angehörigen geben, dann erhält die Mutter ein Drittel des Nachlasses.
„Und ihr bekommt die Hälfte von dem, was eure Frauen hinterlassen, falls sie keine Kinder haben; haben sie aber Kinder, dann erhaltet ihr ein Viertel von ihrer Erbschaft, nach allen etwa von ihnen gemachten Vermächtnissen oder Schulden. Und ihnen steht ein Viertel von eurer Erbschaft zu, falls ihr keine Kinder habt; habt ihr aber Kinder, dann erhalten sie ein Achtel von eurer Erbschaft, nach allen etwa von euch gemachten Vermächtnissen oder Schulden. Und wenn es sich um einen Mann handelt oder eine Frau, dessen Erbschaft geteilt werden soll, und der weder Eltern noch Kinder, aber einen Bruder oder eine Schwester hat, dann erhalten diese je ein Sechstel. Sind aber mehr (Geschwister) vorhanden, dann sollen sie sich ein Drittel teilen, nach allen etwa gemachten Vermächtnissen oder Schulden, ohne Beeinträchtigung (dies ist) eine Vorschrift von Gott, und Gott ist Allwissend, Milde." (Quran 4: 12)
Wieder haben die islamischen Gelehrten zahlreiche Lehren aus diesem Vers gezogen:
· Wenn eine verheiratete Frau ohne Kinder stirbt, dann erhält der Ehemann die Hälfte ihres Nachlasses; hat sie Kinder, erhält er ein Viertel.
· Eine Ehefrau ist eine Frau, mit der der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes verheiratet war. Wenn er mehr als eine Frau gehabt hat (maximal vier) wird ihr Anteil gleichmäßig aufgeteilt. Der Anteil einer Frau am Nachlass ihres Ehemannes ist ein Viertel – wenn es keine Nachkommen gibt; wenn Nachkommen da sind, ist ihr Anteil ein Achtel.
· Die Anteile für Männer und Frauen desselben Ranges (Bruder und Schwester, Sohn und Tochter etc.) sind so, dass ein männlicher doppelt so viel erhält wie ein weibliches.
· Die mütterlichen Verwandten sind die einzige Ausnahme zu dem obigen Gesetz. Wenn es nur einen Verwandten mütterlicherseits gibt, erhält er oder sie ein Sechstel. Sind es zwei oder mehr, teilen sie sich ein Drittel.
Was immer offensichtlicher wird, wenn wir die islamischen Gesetze der Erbschaft studieren, ist, dass sie etwas komplex sind. Aus diesem Grund ist es ratsam, zum Erforschen und um Rat zu erhalten, jemanden zu fragen, der mit dem islamischen Erbrecht vertraut ist. Diese Komplexität dient auch dazu, uns zu erinnern, wie wichtig es ist, ein Testament zu schreiben. Wenn die Gesetze von Gott Selbst so ausdrücklich festgelegt wurden, wäre es nicht weise, den Umgang mit einem Nachlass jemandem zu überlassen, der mit den Wünschen des Verstorbenen oder mit den Gesetzen Gottes nicht vertraut ist.
Wenn wir schließlich ein Testament vorbereiten oder schreiben, dann sollten wir die Art und Weise des Propheten Muhammads, Gottes Segen und Frieden seien auf ihm, und seiner Gefährten berücksichtigen, wie sie mit ihrem Vermögen umgegangen sind.
Ein Mann kam zum Propheten und fragte: „Welches Almosen ist am höchsten in der Belohnung?" Er antwortete: „Das Almosen, das du gibst, wenn du gesund bist und wenn du Angst vor Armut hast und wenn du wünschst, wohlhabend zu werden. Schiebe es nicht auf, bis sich der Tod nähert, und dann sagst du: ‘Gib so-und-so-viel dem-und-dem und so-und-so-viel dem-und-dem.’"
· Zögere es nicht hinaus, Almosen zu geben, bis du dich unwohl fühlst und fürchtest, dass sich der Tod nähern könnte. Denn dann beim Tod ist es zu spät, dann gehört dein Vermögen nicht mehr dir, es gehört deinen Erben.
· Euer Vermögen ist euers, damit ihr darüber verfügt, auf welche Art ihr wollt. Wenn es Menschen gibt oder Organisationen oder Wohlfahrtsverbände, die du unterstützen möchtest, kannst du dies jederzeit tun. Es gibt keinen Bedarf, damit bis zu deinem Tod oder zu deinem bevorstehenden Tod zu warten.